Bestandsbeschreibung

Bestand Regionalverband Ruhr (RVR)

Bestandsname

Regionalverband Ruhr

 

Bestandskürzel

RVR

 

Provenienz

Regionalverband Ruhr

Kommunalverband Ruhrgebiet

Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk

 

Bestandsbildner

Der Regionalverband Ruhr (RVR) ist ein umlagefinanzierter gesetzlicher kommunaler Zweckverband mit Sitz in Essen. Die Mitglieder sind die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Essen, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen, und die Kreise Recklinghausen, Wesel, Unna sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis. Seine Aufgaben und Tätigkeiten sind im Gesetz über den Regionalverband Ruhr vom 03.02.2004 geregelt. Dazu zählen Pflichtaufgaben wie die Trägerschaft, Fortführung und Weiterentwicklung des Emscher Landschaftsparks und der Route der Industriekultur, die Freiraumsicherung von Grünflächen mit regionaler Bedeutung (Verbandsgrünflächen), regionale Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit. Zusätzlich übernimmt der Verband freiwillige Aufgaben mit regionaler Bedeutung, die ihm nach Maßgabe der Verbandsversammlung [von seinen Mitgliedern] durch entsprechende Änderung der Verbandsordnung übertragen wurden. Dazu gehören u.a. die Trägerschaft und Mitwirkung bei regionalen Kultur- und Sportprojekten, die Durchführung von vermessungstechnischen und kartographischen Arbeiten, die Beteiligung an Freizeitanlagen mit überörtlicher Bedeutung (Revierparks), die Planung und Durchführung von und Beteiligung an Projekten zum Klimaschutz, die Verkehrsentwicklungsplanung für das Verbandsgebiet. Er fungiert als Alleingesellschafter bei der Ruhr Tourismus GmbH (RTG), der Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) sowie der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) und ist zudem an vielen weiteren regionalen Gesellschaften beteiligt. Mit Inkrafttreten des Artikel 1 des Gesetzes zur Übertragung der Regionalplanung für die Metropole Ruhr auf den Regionalverband Ruhr kommt ihm seit 2009 auch die Aufgabe der staatlichen Regionalplanung nach dem Landesplanungsgesetz NRW für das Verbandsgebiet zu. Ziel ist es, dem aufgrund der montanindustriellen Vergangenheit zusammengewachsenen Raum Ruhrgebiet eine Organisationsstruktur zu geben, die die historisch bedingte Heterogenität der staatlichen Verwaltungsstrukturen überwölbt und so dazu beiträgt, die Entwicklung der Region zu fördern.

Die Organe sind die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und der/die Regionaldirektor/in. Erstmals mit der Kommunalwahl 2020 werden die 91 Mitglieder der Verbandsversammlung direkt gewählt werden.

Die Wurzeln des Regionalverbands Ruhr gehen zurück auf den 1920 als ersten deutschen Planungsverband gegründeten Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (SVR). Die besonders schnell voranschreitende Industrialisierung der an Steinkohlevorkommen reichen Region an der Ruhr und das damit einhergehende starke Bevölkerungswachstum hatten zu einer kaum regulierten Nutzung von Flächen und Natur geführt. Das lag einerseits an fehlenden gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Raumordnung, andererseits aber auch an einem fehlenden administrativen Überbau. Historisch bedingt gehörte der Industriebezirk an der Ruhr zu den zwei preußischen Provinzen Westfalen und Rheinland sowie zu den drei Regierungsbezirken Münster, Düsseldorf und Arnsberg. Die innerhalb weniger Jahrzehnte zu Groß- und Mittelstädten erwachsenen Orte hatten noch keine Form der interkommunalen Zusammenarbeit entwickelt, so dass eine übergreifende Verkehrs-, Stadt- und Industrieplanung nicht stattfand. Daraus erwuchsen für Bevölkerung und Umwelt nicht tragbare Folgen: Die starke Beeinträchtigung der Luft- und Wasserqualität durch unreguliert abgeführte industrielle Schadstoffe führte zu Gesundheitsschäden der Bevölkerung und Beeinträchtigung des Pflanzenwachstums. Durch den Bergbau verursachte Bergsenkungen resultierten in Überflutungen und Wasserstauungen in Siedlungsgebieten und Wäldern.

Aufgrund der geschilderten Entwicklungen schien es deutlich, dass die Herstellung einer geordneten Infrastruktur bzw. eines übergeordneten Interessenausgleiches zwischen Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt auf räumlicher Ebene die Kompetenzen und Möglichkeiten der bisher zuständigen Gemeinden, Kreise und Städte überstieg. Um dieser regionalen Dimension gerecht werden zu können, wurde mit dem Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (SVR) ein Zweckverband besonderer Art als neue Instanz geschaffen.

Seine gesetzliche Grundlage bildete das "Gesetz betreffend die Verbandsordnung für den Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk", das am 05. Mai 1920 von der Verfassunggebenden Preußischen Nationalversammlung verabschiedet wurde. Die Bezeichnung als Zweckverband besonderer Art leitete sich aus dem Umstand ab, dass sich seine Rechtsverhältnisse nur nach dem ihm zugrunde liegenden Gesetz richteten. Er war damit eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und Gebietskörperschaft mit definierten Aufgaben. Seine Mitglieder waren die Stadtkreise Bochum, Buer, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hamborn, Hamm, Herne, Hörde, Mülheim (Ruhr), Oberhausen, Recklinghausen, Sterkrade und Witten, die Landkreise Bochum, Dinslaken, Dortmund, Essen, Geldern, Gelsenkirchen, Hamm, Hattingen, Hörde, Moers und Recklinghausen. Die Aufnahme weiterer Gebietskörperschaften war durch Beschluss der Verbandsversammlung möglich.

Nach Paragraph 1 der Verbandsordnung war der SVR zuständig für die "Verwaltung aller Angelegenheiten, die der Förderung der Siedlungstätigkeit im Verbandsgebiete dienen.". Dazu gehörten laut VbO

"1. die Beteiligung an der Feststellung der Fluchtlinien- und Bebauungspläne für das Verbandsgebiet […];

2. die Förderung des Kleinbahnwesens […];

3. die Sicherung und Schaffung größerer von der Bebauung freizuhaltender Flächen […];

4. die Durchführung wirtschaftlicher Maßnahmen im Verbandsgebiet zur Erfüllung des Siedlungszwecks […];

5. die Erteilung der Ansiedlungsgenehmigung im Verbandsgebiete […];

6. die Mitwirkung an dem Erlaß von Bau- und Wohnungsordnungen."

Die dem Verband erteilten Befugnisse griffen tief in die von den Ober- bzw. Regierungspräsidenten ausgeübten Aufgabenbereiche ein. Das führte zu Ablehnung und Widerstand gegen die Tätigkeiten des Verbandes. Auch die Städte und Gemeinden, die Mitglieder des Verbandes sein sollten, befürchteten den Verlust ihrer Selbstverwaltung. Da man sich bei der Abfassung des Gesetzes der Schwierigkeiten und Widerstände bewusst gewesen war, wurde versucht, die Gemeinden zu integrieren und mit der Ausgestaltung der Verbandsorgane Rechnung zu tragen. Die Verbandsordnung sah in Paragraph 3 die Verbandsversammlung als Vertretung des Verbandes, den Verbandsausschuss als dessen Vorstand und den Verbandsdirektor als leitenden Beamten des Verbandes vor. Die staatliche Aufsicht wurde vom Verbandspräsidenten ausgeübt. Sitz des Verbandes war Essen. Die Verbandsversammlung wurde paritätisch besetzt: Während die eine Hälfte der auf vier Jahre gewählten Mitglieder der Versammlung aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlungen der Mitgliedsgemeinden bzw. den Kreistagen entsandt wurde, wurde die andere Hälfte zunächst zu gleichen Teilen gebildet aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, über deren Verteilung nach Gewerbe der preußische Minister des Innern entschied. Ihre Aufgaben lagen in der Festlegung der Richtlinien für die Arbeit des Verbands sowie in der Ausübung des Haushaltsrechts.

1933 wurde die Verbandsversammlung aufgelöst, ihre Wiedereinsetzung in leicht geänderter Form erfolgte erst 1958 mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Verbandsordnung.

Das Verbandspräsidium wurde 1947 aufgelöst und die staatliche Aufsicht an das nordrhein-westfälische Ministerium für Wiederaufbau übertragen.

Neben der Verbandsordnung lassen sich die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des SVR vor allem im Preußischen Fluchtliniengesetz von 1875 finden. Es existierte weder ein einheitliches Baurecht, noch ein Begriff von bzw. eine rechtliche Grundlage für die heute bekannte Landesplanung. Diese entwickelte sich erst in den 1930er und 40er Jahren unter nationalsozialistischer Herrschaft. Mit der Gründung der Reichsstelle für Raumordnung 1935 wurden für das Deutsche Reich Landesplanungsgemeinschaften eingerichtet, die damit verbundenen Aufgaben für das Verbandsgebiet übernahm der SVR als Landesplanungsgemeinschaft XXIII.

In der Bundesrepublik Deutschland übernahm das neugegründete Bundesland Nordrhein-Westfalen als einziges die Landesplanungsgemeinschaften (Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landschaftsverband Rheinland und SVR) und übertrug ihnen 1950 mit dem bundesweit ersten Landesplanungsgesetz staatlichen Aufgaben. Neben den kommunalen Aufgaben, die ihm auf Grundlage der Verbandsordnung übertragen worden waren, erfüllte der SVR somit auch staatliche; neben den Aufgaben nach dem Landesplanungsgesetz NRW bis 1958 auch die Förderung des Bergarbeiter- und allgemeinen Wohnungsbaus.

In Zusammenhang mit der Gebiets- und Funktionalreform in Nordrhein-Westfalen wurde ihm mit der Novelle des Landesplanungsgesetzes zum 1. Januar 1976 die staatliche Landesplanung als Aufgabe entzogen und bei den Bezirksregierungen angesiedelt. Mit dem Zweiten Gesetz zur Funktionalreform wurde der SVR zum 1. Oktober 1979 in den Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) umgewandelt.

Die Aufgaben des KVR nach dem Gesetz über den Kommunalverband Ruhrgebiet waren

1. Sicherung von Grün-, Wasser-, Wald- und sonstigen von der Bebauung freizuhaltenden Flächen mit überörtlicher Bedeutung für die Erholung und zur Erhaltung eines ausgewogenen Naturhaushaltes (Verbandsgrünflächen),

2. Beteiligung an der Errichtung und dem Betrieb von öffentlichen Freizeitanlagen mit  überörtlicher Bedeutung,

3. Öffentlichkeitsarbeit für das Verbandsgebiet

4. Durchführung von vermessungstechnischen und kartographischen Arbeiten für das Verbandsgebiet

Darüber hinaus konnte er für seine Mitglieder folgende Aufgaben übernehmen:

1. Abfälle behandeln, lagern und ablagern,

2. Landschaftspläne ausarbeiten,

3. Maßnahmen zur Entwicklung, Pflege und Erschließung der Landschaft übernehmen,

4. die besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft betreuen.

Der KVR konnte keine Tätigkeiten auf eigene Initiative mehr ausbilden, wie es auf Grundlage der Verbandsordnung für den SVR noch möglich gewesen war. Die Organe Verbandsdirektor, Verbandsausschuss und Verbandsversammlung blieben bestehen.

Der kreisfreien Stadt Hagen und dem Kreis Kleve war die Option auf einen Beitritt zum KVR eingeräumt worden, von der nur Hagen Gebrauch machte. Die Mitglieder des KVR waren demnach die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim (Ruhr) und Oberhausen sowie die Kreise Ennepe-Ruhr-Kreis, Recklinghausen, Unna und Wesel.

Der KVR war einer der maßgeblichen Akteure der IBA Emscherpark von 1989 bis 1999.

Mit dem 2004 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen wurde der Regionalverband Ruhr (RVR) zum 1. Oktober 2004 Rechtsnachfolger des Kommunalverbandes Ruhrgebiet. Statt eines Verbandsausschusses besaß der RVR zunächst einen Vorstand, der sich aus den Vorsitzenden der Vertretungen der Mitgliedskörperschaften und den Vorsitzenden der in der Verbandsversammlung gebildeten Fraktionen zusammensetzte. Den Mitgliedern wurde im Gesetz über den Regionalverband Ruhr erstmals zum 1. Oktober 2009 eine Austrittsoption eingeräumt, die jedoch bisher nicht in Anspruch genommen wurde.

2007 wurde dem RVR mit dem Gesetz zur Übertragung der Regionalplanung für die Metropole Ruhr auf den Regionalverband Ruhr erneut die staatlichen Aufgaben nach dem Landesplanungsgesetz NRW übertragen (Inkrafttreten mit der Bekanntmachung des Ergebnisses der Kommunalwahl 2009). Darin wurde der Regionaldirektor als zuständige staatliche Regionalplanungsbehörde und die Verbandsversammlung als regionaler Planungsträger gesetzlich verankert. Weiterhin bestimmte das Gesetz die Ersetzung des Vorstandes durch einen gewählten Verbandsausschuss.

Das Gesetz zur Stärkung des Regionalverbands Ruhr von 2015 erweiterte den Katalog der freiwilligen Aufgaben hinsichtlich regional bedeutsamer Kooperationsprojekte, der Förderung des Klimaschutzes und der Nutzung erneuerbarer Energien, der Verkehrsentwicklungsplanung sowie der Vernetzung der Europaarbeit und ermöglichte die Direktwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung durch die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedskommunen.

 

Verbandsdirektoren/-direktorinnen:

Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (SVR) 05.05.1920 - 30.09.1979

Verbandsdirektoren:

  • Robert Schmidt 1920-1932
  • Just Dillgardt 1933-1937
  • Albert Lange 1937-1945
  • Philipp Rappaport 1945-1951
  • Sturm Kegel 1951-1957
  • Josef Umlauf 1959-1965
  • Friedrich Halstenberg 1965-1966
  • Heinz Neufang 1967-1978

Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) 01.10.1979 - 30.09.2004

Verbandsdirektoren:

  • Jürgen Gramke 1978-1994
  • Gerd Willamowski 1995-2004

Regionalverband Ruhr (RVR) seit 01.10.2004

Beauftragte für den Aufbau des RVR

  • Christa Thoben 2004/2005

Regionaldirektor/in:

  • Heinz Dieter Klink 2005-2011
  • Karola Geiß-Netthöfel seit 2011

 

Rechtliche Grundlagen:

Datum

Titel

Quelle

05.05.1920

Gesetz betreffend die Verbandsordnung

PrGS[1] 1920, S. 286 

04.07.1933

Gesetz zur Sicherung der Verwaltung des SVR

PrGS 1933, S. 230

17.07.1933

Gesetz über die Übertragung von Zuständigkeiten der Provinzial-(Kommunal-)landtage, der Verbandsversammlung des SVR und der Kreistage auf die Provinzial (Landes-)ausschüsse, den Verbandsausschuss und die Kreisausschüsse

PrGS 1933, S. 257

26.06.1935

Reichsnaturschutzgesetz

RGBl.,[2] 1275

15.02.1936

1. VO zur Durchführung der Reichs- und Landesplanung

RGBl I, S. 104

25.05.1936

Gesetz über die weitere Anpassung des Gesetzes betreffend die Verbandsordnung für den SVR an die Grundsätze des nationalsozialistischen Staates

PrGS 1936, S. 113

14.10.1947

Erlass des Ministers für Wiederaufbau

RVR 821

28.11.1947

Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend Verbandsordnung für den Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk

GVBl.NRW[3] 1947, S. 204

03.06.1958

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Verbandsordnung für den SVR

GVBl.NRW 1958, S. 259

12.03.1975

 Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes

GV.NRW[4] 1975, S. 294

18.09.1979

Gesetz betreffend Verbandsordnung für den SVR (Zweites Gesetz zur Funktionalreform, Artikel 10)

GV.NRW 1979, S. 554

03.02.2004

Gesetz über den Regionalverband Ruhr

(Artikel V des Gesetzes zur Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, Gemeinden und Kreise in NRW)

GV.NRW 2004, S. 96

05.06.2007

Gesetz zur Übertragung der Regionalplanung für die Metropole Ruhr auf den Regionalverband Ruhr

 

GV.NRW.2007, S. 211-240

12.05.2015

Gesetz zur Stärkung des Regionalverbands Ruhr

GV.NRW 2015, S. 436-440

 

Überlieferungsgeschichte

Die Geschichte des Verbandsarchivs des RVR und seiner Vorgängerorganisationen SVR und KVR lässt sich nur lückenhaft aus den bestandseigenen Archivalien sowie aus Akten des Landesarchivs NRW, Abteilung Rheinland, rekonstruieren. Eine erste Übernahme archivreifer Akten fand 1940 durch das damalige Hauptstaatsarchiv Düsseldorf statt. Hierbei handelt es sich um 38 Einheiten, in der Hauptsache Protokolle der Verbandsversammlung, die sich bis heute im Landesarchiv befinden (http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=185&id=0569&tektId=1260&bestexpandId=1259) und von denen Kopien (mittlerweile in sehr schlechtem Erhaltungszustand) in das Verbandsarchiv übernommen wurden. Die restliche Überlieferung bis 1945 muss in der Hauptsache als durch Kriegsschäden zerstört angesehen werden, wie Hinweisen in den Akten des SVR zu entnehmen ist. Eine weitere Übernahme durch das Hauptstaatsarchiv bzw. das Landesarchiv hat nicht stattgefunden.

Bis Anfang der 1980er Jahre scheint es keinen einheitlichen Umgang mit den Altakten gegeben zu haben, wie aus internen Vermerken im Zusammenhang mit der Neustrukturierung (1983) der Verwaltung des aus dem SVR hervorgegangenen KVR hervorgeht.  Lediglich Verbandsdirektor Heinz Neufang (1967-1978) ließ Akten, insbesondere in Zusammenhang mit der Funktionalreform, als Archivmaterial zur späteren Erforschung der Verbandsgeschichte gezielt zusammenstellen und aufbewahren. Innerhalb der neuen Organisationsstruktur wechselte die Zuständigkeit für das ‚Verbandsarchiv' von Abteilung 4 (Öffentlichkeitsarbeit) zum 1. Dezember 1983 in den Verantwortungsbereich von Abteilung 7 (Landeskunde und Kultur). Hier lassen sich erstmals konkrete Vorschläge zur Einrichtung eines Verbandsarchiv nach archivfachlichen Kriterien finden, die insbesondere die vorherrschende mangelnde räumliche und personelle Ausstattung in den Fokus nehmen sowie den bisherigen Umgang mit der Altregistratur, der dezentral in den einzelnen Abteilungen ohne verbindliche Richtlinien (u.a. Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen) organisiert wurde und zur unkontrollierten Vernichtung von Akten führte. Den vom Leiter der Abteilung 7, Graf von Schmettow, an den Verbandsdirektor gerichteten Vorschlägen lagen archivfachliche Beratungen u.a. durch Vertreter des Landesarchivs, des Stadtarchivs Essen und des LWL-Archivamtes zugrunde. Umgesetzt wurde die Einrichtung eines Verbandsarchiv ab Mitte der 1980er Jahre insofern, als dass ein wissenschaftlicher Mitarbeiter auf Grundlage von Werkverträgen zwischen 1987 und 1992 den vorhandenen Aktenbestand sichtete, ein Bewertungsmodell aufstellte und anhand einer selbsterstellten Ordnungssystematik entlang des planungsgeschichtlichen Entwicklungszusammenhangs und der historisch-politischen Bedeutung des SVR/KVR zusammenstellte. Darüber hinaus ergänzte er den Bestand durch Kopien aus anderen Archiven; die entsprechenden Ordner wurden dem AHGR allerdings ohne Inhalt übergeben. Wo dieser verblieben ist, lässt sich nicht mehr nachvollziehen, hierbei handelt es sich vor allem um Material zur Entstehungsgeschichte des SVR. Die Signaturenvergabe erfolgte anhand einer räumlich angelegten Sachgruppenverteilung, die jedoch durch die ab 1994 für das Verbandsarchiv zuständige Verwaltungsfachkraft weder nachvollzogen noch weitergeführt werden konnte und die von daher eine andere Systematik der Signaturen aufstellte. Mitte der 1990er Jahre wurden das umfangreiche Bildarchiv sowie das Filmarchiv aus Platzmangel sowie aus konservatorischen Gründen an das LWL-Industriemuseum in Oberhausen und die Kinemathek Ruhr als Dauerleihgabe ausgelagert. Im gleichen Zeitraum erfolgten weitere Beratungen durch das LVR-Archivamt und das Landesarchiv im Hinblick auf die zukünftige Betreuung des Verbandsarchivs, die zunächst folgenlos blieben. Erst 2005 wurde der Bestand an das damalige Archiv für soziale Bewegungen (AfsB) im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets übergeben, wobei die (möglicherweise) bestehende Ordnung nicht transferiert wurde. Zwischen 2007 und 2009 kam es zur Übergabe einer Anzahl von Objekten des RVR und aus dem Bestand beim AHGR als Dauerleihgabe an das RuhrMuseum in Essen.

Seit 2005 hat es weitere Akzessionen gegeben:

  • 2012: 8 Akteneinheiten Sammlung zur Verwaltungsstrukturreform (angelegt bei der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit KVR)
  • 2013: ca. 1,5 lfd. Meter ungeordnetes Schriftgut
  • 2016: 21 Verzeichnungseinheiten (Haushaltspläne des SVR 1934 bis 1968)
  • Luftbilder, plan und gerollte Luftbildnegativfilme, sowie Infrarotluftbilder (Laufzeit 1925-1999)

Karten zu Verbandsbeschlüssen; Wirtschaftskarten; Karten des War Office u.a.; Pläne von Straßenbahn- und Schnellbahnlinien, Verbandsstraßen; Uferwege- und Baumschutzverzeichnis, Funktionalreform; Rechtsstreit KVR gegen Harms

Ca. 1,5 lfd. Meter ungeordnetes Schriftgut, Sammlung zur Verwaltungsstrukturreform.

 

Überlieferungssituation

Der Bestand ist noch nicht abgeschlossen. Der Bestand ist bis auf wenige unsortierte und in der Regel undokumentierte Fotos/Dias vollständig erschlossen.

Die frühere fotografische Sammlung des SVR liegt beim LVR Industriemuseum Oberhausen.

Filme des SVR und Nachfolger liegen sowohl bei der Kinemathek des Ruhrgebiets in Duisburg als auch beim LWL Medienzentrum für Westfalen in Münster vor.

Für die Frühgeschichte des SVR sind die Akten zum Siedlungsverband beim preußischen Ministerium für Volkswohlfahrt im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem unverzichtbar.

 

Inhalt

Die Organe Verbandsversammlung und Verbandsausschuss sind für den SVR in Form von Protokollen und Vorlagen zu den Sitzungen relativ gut dokumentiert, das Organ Verbandsdirektor dagegen ist bis auf die Ausnahme Heinz Neufangs (1967-78) nicht dokumentiert. Die Überlieferung zu den Fachabteilungen ist eher zufällig und spiegelt nicht die Tätigkeiten des Verbandes in Quantität und Qualität wider. Besonders gut dokumentiert sind die Abläufe in Zusammenhang mit der Gebiets- und Funktionalreform in NRW zwischen 1968 und 1978 auf der Ebene des Verbandsdirektors und des Ersten Beigeordneten.

Die Schriftenreihe des SVR sowie weitere verbandseigene Publikationen sind fast vollständig vorhanden. Die Ausgaben der zeitschriftenartige Reihe Informationsdienst Ruhr (idr), die seit 1967 in unterschiedlichen Abständen regelmäßig erscheint, sind unvollständig im Bestand, häufig innerhalb einzelner Verzeichnungseinheiten, vorhanden.

Für die Zeit des KVR konnte bisher kaum geordnetes Schriftgut übernommen werden. Der Hauptbestandteil der Überlieferung entstammt der Abteilung Landeskunde und Kultur, die jedoch 1990 aufgelöst wurde, sowie aus dem Referat Sport und einer Sacharbeiterablage aus der Abteilung Planung (hauptsächlich Projektarbeit im Rahmen der IBA Emscherpark). Weiterhin gibt es eine umfangreiche Sammlung zur Verwaltungsstrukturreform 1996-2007, die von zwei Mitarbeitern der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit angelegt wurde. Sie enthält in der Hauptsache Kopien von Schriftstücken und Presseausschnitten und ist in großen Teilen ungeordnet.

Eine Sacharbeiterablage aus der Abteilung Freizeitbau und Technische Dienste wurde fast vollständig kassiert, da sie vor allem aus themenbezogenen Materialsammlungen in Form von Magazinen und Werbebroschüren bestand.

Der von der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit angelegte Pressespiegel ist vollständig für den Zeitraum von 1979 bis 2004 überliefert. Zusätzlich existieren Pressespiegel mit unterschiedlichen sachthematischen Bezügen

Die Organe des KVR sind in der Überlieferung bisher nur sehr dürftig abgebildet. Protokolle und andere Unterlagen gibt es lediglich zur Verbandsversammlung von 1979 bis 1983, zum Verbandsausschuss von 1979 bis 1982 und zum Verbandsdirektor in Form der Handakte Jürgen Gramkes von 1979-1994. Zusätzlich ist eine Vielzahl an Redemanuskripten von Gerd Willamowski für die Zeit von 1995 bis 2004 vorhanden.

Zum Bestand gehören weiter mehr als 1.300 Pläne, die im Zeitraum zwischen den 1920er und 1960er Jahren entstanden, sowie zahlreiche Luftbildaufnahmen aus Befliegungen des Verbandsgebiets seit den 1920er Jahren, darunter auch Infrarotaufnahmen.

 

Gesamtlaufzeit

1919 - 2011

 

Umfang

Stand Januar 2020 ca. 218 lfm, 6633 Verzeichnungseinheiten

 

Sprache

ganz überwiegend deutsch

 

Erschließungszustand

vorläufig erschlossen

 

Ordnungsgrundsätze

Bei der Übernahme des Bestandes durch das Archiv 2005 wurden alle Unterlagen ohne Unterscheidung nach Herkunft aus einem der historischen Vorläufer des RVR in einem Bestand RVR erfasst. Diese Zusammenfassung bleibt auch in Zukunft bestehen, mittlerweile sind die Unterlagen aber nach ihrer Provenienz aus einem der drei Verbände (SVR, KVR, RVR) virtuell geordnet. Diese primäre Zuordnung zur historischen Provenienzstelle ist auch in der Klassifikation abgebildet. Die weitere Ordnung orientiert sich an einem im Archiv rekonstruierten, vereinfachten Verwaltungsstrukturmodell. Die Vorgehensweise war aufgrund häufiger Umstrukturierungen sowie fehlender Organisationsübersichten notwendig. Zumindest für die Überlieferung des SVR ist eine geordnete und mit Aktenzeichen verbundene Schriftgutverwaltung erkennbar. Die Unterlagen des SVR, die auf den Zeitraum zwischen 1920 und 1958 datiert werden können, wurden als Historische Restakten klassifiziert, da für diesen Zeitraum bisher keine zuverlässige Organisationsübersicht gefunden werden konnte.

 

Erhaltungszustand

Der Erhaltungszustand ist sehr heterogen, der Bestand konnte erst in Teilen konservatorisch behandelt werden. Insbesondere wurden Pläne des SVR aus den 1920er bis 1960er Jahren restauriert.

 

Zugänglichkeit

Sperrfrist gleitend 30 Jahre. Die Luftbildfilme sind derzeit aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen nicht einsehbar.



[1] Preußische Gesetzessammlung.

[2] Reichsgesetzblatt.

[3] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.

[4] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

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