Hinweise zur Benutzung des Archivs

Die Benutzung des Archivs im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets steht allen Interessierten offen. Unter den durch die Benutzungsordnung geregelten Bedingungen können Archivalien werktags im Lesesaal im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets von 9.00 bis 18.00 Uhr eingesehen werden. Eine Bestellung von Archivalien erfolgt beim Archivpersonal und ist regelmäßig zwischen 9.00 und 16.00 Uhr möglich. Vor Ihrem ersten Besuch melden Sie sich bitte im Archiv an oder nutzen Sie die Möglichkeit, Akten über das Internet für einen bestimmten Tag zu bestellen. Mehr Informationen dazu finden Sie bei den Hinweisen zur Recherche.

Eine Anmeldung unter Verwendung der Emailadresse archiv-hgr@rub.de oder telefonisch bei einem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Archivs.

Umgang mit Archivgut

Bei Archivgut handelt es sich immer um einzigartige Dokumente. Von daher ist eine Nutzung nur vor Ort im Lesesaal der Bibliothek möglich und der Umgang unterliegt Regeln, die zum Schutz des Materials dienen. Dazu gehört vor allem ein besonders sorgfältiger Umgang mit den Materialien:

Die Bindung der Akten muss geschlossen bleiben, um die Authentizität bewahren zu können. Aus diesem Grund dürfen sie auch nicht eigenständig kopiert oder gescannt werden. Um das Papier vor Verblassen zu schützen, darf nur ohne Blitz fotografiert werden. Zur Markierung bestimmter Stellen können Papierstreifen genutzt werden, Klebezettel würden dem Papier schaden, ebenso das gewaltsame Aufbiegen und Beschweren der Seiten. Filzstifte, Kugelschreiber und Tintenfüller könnten die Dokumente dauerhaft schädigen – von daher in der Nähe des Archivguts nur mit Bleistift oder Laptop arbeiten. Für die Arbeit mit Fotografien stellen wir gerne Handschuhe bereit, die getragen werden müssen. Damit schützen Sie sich ebenso wie das Material vor Schäden.

Alle Regeln im Umgang mit dem Archivgut finden Sie auch auf einem Merkblatt, das Sie bei Ihrem ersten Besuch ausgehändigt bekommen.

Worauf muss ich bei Nutzung in einer Publikation achten?

Bei der Nutzung des Archivguts sind die Persönlichkeits- und Urheberrechter Dritter zu wahren. Die Verletzung dieser Rechte kann durch die Rechtsinhaberinnen und Rechtsinhaber gerichtlich verfolgt werden. Da das Archiv im Regelfall über keine Nutzungsrechte an Fotografien, anderen Bildwerken, Filmen und Tonaufzeichnungen verfügt, müssen diese im Fall einer Veröffentlichung von Ihnen selber eingeholt werden.

Bei der Nutzung von Archivalien, ob in Form von Kopien oder als bloße Angabe von Inhalten, muss eine Quellenangabe erfolgen. Die Form dafür ist:

Archiv im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets (AHGR), Bochum, Bestand, Signatur, ggf. weitere Angaben.

Beispiel: AHGR Bochum, Regionalverband Ruhr, RVR 123, Brief von X an Y am 01.01.1970.

Öffnungszeiten

Die Archivbestände können im Lesesaal zu den Öffnungszeiten der Bibliothek des Ruhrgebiets eingesehen werden:

Montag bis Freitag:

9 bis 18 Uhr

 

Letzte Aktenausgabe um 16 Uhr.

 

Kontakt

Archiv-hgr@rub.de

Formulare und Informationsmaterial

Benutzungsordnung

Benutzungsantrag

Merkblatt

Flyer des Archivs